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Die Welt ist ein Dorf. Aber die Welt der Transporte ist noch immer riesengroß. Für Sie ist die Beförderung von Gütern eine Grundlage Ihres Geschäftes? Für uns ist das gesamte Feld der Speditionsleistungen unser Zuhause. Das zeigen wir Ihnen gerne. Mit unserer Web-Site und im persönlichem Gespräch. |
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Gerichtsstand: sachlich zuständiges BG Linz-Land (Traun) bzw. LG
Linz – gilt für sämtliche Niederlassungen und Betriebsstätten. Für
speditionelle Leistungen gelangen ausschließlich die
Allgemeinen
österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), in der jeweils letzten Fassung , kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, zur Anwendung, für Beförderungsleistungen im internationalen und nationalen Straßengüterverkehr die CMR, wobei ergänzend die AÖSp als vereinbart gelten. Als Wahlgerichtsstände gemäß Art. 31 CMR gelten Antwerpen, Amsterdam und Lissabon als vereinbart.
INTERNATIONALE SPEDITION SCHNECKENREITHER Gesellschaft m.b.H. |
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